Wednesday, 10. august 2011 3 10 /08 /Aug. /2011 12:44

Nicht selten sind Opfer von strafbaren Handlungen neben mentalen und physischen Grenzsituationen mit dem Problem der Beweiserbringung vor Gericht konfrontiert; nicht zuletzt, um auch den Täter ausforschen und Ansprüche gegen ihn geltend machen zu können.


Rechtsanwalt Mag. Franz Galla empfiehlt Opfern, die Schadenersatzansprüche oder andere Ersatzleistung vom Verursacher begehren,

1. den Anschluss an ein gegen den Täter eingeleitetes Strafverfahren

Eine Person, die behauptet, dass ihr durch eine Straftat ein Schaden entstanden ist, kann sich dem gegen den Täter eingeleiteten Strafverfahren als Privatbeteiligter anschließen.

Vorteil: wenn der Täter den geltend gemachten Schadensbetrag anerkennt, was für ihn als Milderungsgrund gelten kann, endet das Strafverfahren mit einem rechtskräftigen Zuspruch des Schadensbetrages. Es resultiert daraus eine rasche Erledigung und es liegt ein geringeres Kostenrisiko vor, zumal eine Ersatzpflicht des Beschuldigten besteht.

Nachteil: wenn der Täter den geltend gemachten Schadensbetrag nicht anerkennt, wird vom Strafgericht äußerst selten über den Schadensbetrag entschieden.

2. einen Schadenersatzprozess vor einem Zivilgericht

Wenn ein Schädiger auf eine Anwaltsmahnung nicht gehörig reagiert, ist ein Gerichtsverfahren einzuleiten. Zu beachten ist, dass Schadenersatzforderungen binnen drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger verjähren.

Der Schaden ist konkret zu beziffern und zu belegen. Bei Schmerzen steht ein Schmerzengeld zu, das sich an Intensität und Dauer der Schmerzen orientiert.

Vorteil: das Gericht prüft die Forderung im Detail und entscheidet jedenfalls über die Ansprüche. Wenn keine Versicherung für den Schaden aufkommt (was bei Vorsatzdelikten wie absichtlicher Körperverletzung die Regel ist), muss der zugesprochene Geldbetrag aber auch einbringlich sein.

Nachteil: Kostenrisiko und oftmals lange Verfahrensdauer, insbesondere bei der Notwendigkeit, Sachverständige beiziehen zu müssen.

Mag. Franz Galla ist selbständiger Rechtsanwalt in Wien.

Raub, Vergewaltigung, Körperverletzung, aber auch Verkehrsunfälle und andere Katastrophen hinterlassen bei Opfern und Sekundärbeteiligten oft nicht nur körperliche Narben. Die vom Leidtragenden empfundene Gewalttätigkeit verursacht fast immer innere Verletzungen, deren Folgen manchmal über Jahre wirksam bleiben.

www.delikt.at

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