Donnerstag, 15. oktober 2009 4 15 /10 /2009 12:57

13.10.2009

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„Disco-Nacht“ für Zollbeamte - Türsteher im Visier

Koblenz/D. (boß) Eine Nacht in Discotheken im Großraum Mainz stand für insgesamt 29 Beamte der Hauptzollämter Koblenz und Darmstadt am Samstag auf dem Programm. Allerdings war es nicht Vergnügen, sondern ihre Arbeit, die die Beamten in die drei namhaften Discotheken trieb.

Die Zollbeamten hatten die Beschäftigungsverhältnisse des Disco- und Türstehergewerbes im Visier, um in dieser Branche Fälle von illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit und Leistungsmissbrauch aufzudecken. Bereits in der ersten Disco  ergaben sich zahlreiche Hinweise auf Unregelmäßigkeiten. Einige der Türsteher beziehen Sozialleistungen, ihren nächtlichen „Nebenerwerb“ haben sie jedoch vermutlich nicht angemeldet.
Auch in den beiden anderen Discotheken stießen die Beamten auf ähnliche Fälle.  Einige Arbeitnehmer waren schon längst „entlassen“ und damit bei den Sozialversi-cherern abgemeldet, hatten jedoch seit mindestens drei Monaten weiter gearbeitet. Einer der geprüften Personen gab seine Personalien erst nach Hinzuziehung der Polizei preis.
Insgesamt überprüften die Beamten am Samstag  44 Personen und 4 Arbeitgeber, deren Angaben noch ausgewertet werden. Sollten sich hierbei die Hinweise auf Leistungsmissbrauch  oder Leistungsbetrug erhärten, droht den Arbeitnehmern, aber auch den Arbeitgebern die Einleitung eines Strafverfahrens.
Die Beamten zogen am Ende jedoch ein positives Fazit:  Insgesamt war diese Disco-Nacht ein zum Glück ruhiger, aber erfolgreicher Einsatz im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung.

Ergänzende Informationen:
Bezieher von Sozialleistungen dürfen zwar grundsätzlich einer zusätzlichen Erwerbstätigkeit nachgehen, müssen dies jedoch den zuständigen Behörden oder Sozialkassen mitteilen. Ein Verstoß gegen diese Regelungen gilt als Leistungsmissbrauch und kann als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.  Ein vorsätzliches Unterlassen der Mitteilung gilt sogar als Betrug. In diesem Fall handelt es sich um eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bestraft werden kann.

 

Kommentar vom Doorman:  Eine Situationsbeschreibung aus Deutschland OK - aber auch bei uns sehr oft der Fall. Nicht die Überprüfungen -- nein -- die Tätigkeiten der Personen und der Bezug von Sozialleistungen. Das würde sich sehr schnell aufhören wenn der Auftraggeber mit in die Haftung genommen werden würde. So wird es seit kurzer Zeit in der Baubranche gehandhabt.

von The Doorman -- der Türsteherblog / Securityblog
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