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13.10.2009 |
„Disco-Nacht“ für Zollbeamte - Türsteher im Visier
Koblenz/D. (boß) Eine Nacht in Discotheken im Großraum Mainz stand für insgesamt 29 Beamte der Hauptzollämter Koblenz und Darmstadt am Samstag auf dem Programm. Allerdings war es nicht Vergnügen, sondern ihre Arbeit, die die Beamten in die drei namhaften Discotheken trieb.
Die Zollbeamten hatten die Beschäftigungsverhältnisse des Disco- und Türstehergewerbes im Visier, um in dieser Branche Fälle von illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit und Leistungsmissbrauch
aufzudecken. Bereits in der ersten Disco ergaben sich zahlreiche Hinweise auf Unregelmäßigkeiten. Einige der Türsteher beziehen Sozialleistungen, ihren nächtlichen „Nebenerwerb“ haben sie
jedoch vermutlich nicht angemeldet.
Auch in den beiden anderen Discotheken stießen die Beamten auf ähnliche Fälle. Einige Arbeitnehmer waren schon längst „entlassen“ und damit bei den Sozialversi-cherern abgemeldet, hatten
jedoch seit mindestens drei Monaten weiter gearbeitet. Einer der geprüften Personen gab seine Personalien erst nach Hinzuziehung der Polizei preis.
Insgesamt überprüften die Beamten am Samstag 44 Personen und 4 Arbeitgeber, deren Angaben noch ausgewertet werden. Sollten sich hierbei die Hinweise auf Leistungsmissbrauch oder
Leistungsbetrug erhärten, droht den Arbeitnehmern, aber auch den Arbeitgebern die Einleitung eines Strafverfahrens.
Die Beamten zogen am Ende jedoch ein positives Fazit: Insgesamt war diese Disco-Nacht ein zum Glück ruhiger, aber erfolgreicher Einsatz im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale
Beschäftigung.
Ergänzende Informationen:
Bezieher von Sozialleistungen dürfen zwar grundsätzlich einer zusätzlichen Erwerbstätigkeit nachgehen, müssen dies jedoch den zuständigen
Behörden oder Sozialkassen mitteilen. Ein Verstoß gegen diese Regelungen gilt als Leistungsmissbrauch und kann als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Ein
vorsätzliches Unterlassen der Mitteilung gilt sogar als Betrug. In diesem Fall handelt es sich um eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bestraft werden kann.
Kommentar vom Doorman: Eine Situationsbeschreibung aus Deutschland OK - aber auch bei uns sehr oft der Fall. Nicht die Überprüfungen -- nein -- die Tätigkeiten der Personen und der Bezug von Sozialleistungen. Das würde sich sehr schnell aufhören wenn der Auftraggeber mit in die Haftung genommen werden würde. So wird es seit kurzer Zeit in der Baubranche gehandhabt.