Kung-Fu-Show vor dem Landgericht
Ex-Türsteher streckte Autofahrer nieder - Verdacht auf Meineid Kung-Fu-Show vor dem Landgericht
NÜRNBERG - Schlechtes Vorbild: Ein 44-jähriger Anti-Aggressions-Trainer soll einen Autofahrer verprügelt haben, weil
dieser ihn an einer Fußgängerampel beinahe übersehen hatte. Seine Kurse für Jugendliche kann er nun nicht mehr halten - aus dem Gerichtssaal ging es direkt in die U-Haft-Zelle.
Es war im Mai vergangenen Jahres, als Rainer M. (alle Namen geändert) über die Ampel am Aufseßplatz schlenderte. Da schoss das Ehepaar O. in seinem Wagen um die Ecke und kam nur knapp vor dem
Fußgänger zum Stehen. Rainer M. rief erschrocken «Bist du blind?», klopfte an das Auto und setzte seinen Weg fort.
"Ratzfatz, dann lag ich auf dem Pflaster"
Wegen der dadurch entstandenen Delle im Blech stieg Fahrer Manfred O. aus und rief den Fußgänger zurück, was er schnell bereuen sollte. «Ratzfatz, dann lag ich auf’m Pflaster», sagte der
64-Jährige im Gerichtssaal. Dem ehemaligen Türsteher Rainer M. war es ein Leichtes, sein Gegenüber aufs Kreuz zu legen.
In Kung-Fu-Manier gestikulierte der ehemalige Türsteher im Saal des Landgerichts, um Richter Bernd Held und die Schöffen im Berufungsverfahren von seiner Unschuld zu überzeugen: Es war eine
harmlose Abwehrbewegung, wie er sie Jugendlichen in Kursen für Gewaltprävention beibringt. Dass Manfred O. tagelang Schmerzen zwischen den Beinen hatte, konnte er nicht verstehen.
Kräftiger Schluck aus der Pulle
Nach seiner Rede nahm er erst einmal einen kräftigen Schluck aus einer Wasserflasche, was Richter Held mit einem ironischen «Prost» missbilligte. Es sollte nicht der letzte Minuspunkt an diesem
Verhandlungstag gewesen sein. Von den beiden Zeugen, die der 44-Jährige via Zeitungsannonce gefunden haben will, erschien ein alter Türsteherkumpel erst gar nicht.
Der andere sagte zwar aus, doch zu auffällig kamen dem Arbeitslosen entlastende Details über die Lippen, während er sich an wesentliche Dinge überhaupt nicht erinnern wollte. Staatsanwalt
Wolfgang Kracker vermutete eine Gefälligkeitsaussage, Richter Held vereidigte den Zeugen und schon klickten die Handschellen: Wegen des Verdachts auf Meineid sitzt er nun in U-Haft. Wenig später
folgte ihm Rainer M. wegen Verdunkelungsgefahr. Wäre er nur nie in Berufung gegangen, mag er sich da gedacht haben. In erster Instanz war er zu vier Monaten Haft, ausgesetzt zu zwei Jahren
Bewährung, verurteilt worden.
Martin Schano
Kommentar vom Doorman: Ein sehr gutes Beispiel wo Wasser geprädigt wird und Wein
getrunken! Auch ist es hier ersichtlich dass es Personen gibt die garnicht das leben was sie aus Geldsucht vermitteln. Diese Information sollte sehr breit kolportiert
werden.