Monday, 22. september 2008 1 22 /09 /Sept. /2008 07:35

4) Nahkampf   contra   Selbstverteidigung

Nahkampf wird oft un d irrtümlich mit dem Selbstverteidigungsbegriff gleichgesetzt. Auf den ersten Blick scheinen die Unterschiede zwischen dem Kampf auf der Matte und dem auf dem Straße nur gering zu sein. Man wäre eventuell sogar versucht, Unterschiede nur in der Zielsetzung, nicht aber in der Technik zu sehen.

Betrachten wir dazu einmal konstruierten Selbstverteidigungsfall: Sie stehen am Eingang eines Tanzlokales und verweigern einem offensichtlich stark Betrunkenen den Eintritt. Eine Situation die den Betrunkenen in der Regel nicht verständlich ist und er somit auch nicht einsichtig. Es folgen lautstarke Pöbelein und unflätige Beschimpfungen. Als das keine Wirkung zeigt, erfasst der Aggressor den Arm und holt mit der freien Hand zum Schlag aus um sich Eintritt zu verschaffen.

Verharren wir bei dieser Situation und vergleichen wir an ihr den Nahkampf mit der praxisbezogenen Selbstverteidigung.

Nach den Grundsätzen des Nahkampfes würden wir spätestens beim Erfassen des Armes eine Angriffserie mit Tritten in den Unterleib/Knien  und Fauststößen zum Kopf starten und mit Folgetechniken nachgehen, bis der Kontrahent kampfunfähig ist. Und wie der Name „Selbstverteidigung“ – womit landläufig Notwehr gemeint ist- schon aussagt, wird dabei lediglich verteidigt, also auf einen Angriff reagiert und nicht agiert wie im ersten Fall, der den Bestimmungen des Notwehrrechts gemäß § 3 des STGB eindeutig zuwiderläuft. In der Regel ein Notwehrexzess mit rechtlichen Folgen für das private Sicherheitsorgan.
 

Alleine aus diesem kurzen Beispiel ist schon ersichtlich das es in der SV-Ausbildung eines privaten Sicherheitsorgan mehr bedarf als nur kämpfen zu lernen.

Praxisbezogene Selbstverteidigung muss anders agieren und bietet je nach Art der Bedrohung unterschiedliche Lösungen an. Nicht alles, was am SV-Markt ist, eignet sich zur Bewältigung haariger Situationen und der Student ist gut beraten, bei der Auswahl „seines“ Systems kritisch vorzugehen.

von The Doorman -- der Türsteherblog / Securityblog
Kommentar hinzufügen - Kommentare (1)ansehen
Zurück zur Startseite

Kommentare

Gemeint ist wohl der § 32 StGB Notwehr.

Mfg
Kommentarnr1 gepostet von Ronny am 5.11.2009 um 20h27

Hallo

Danke für den Kommentar.

Schöne Grüße aus Wien
The Doorman

Antwort von The Doorman -- der Türsteherblog / Securityblog am 8.04.2010 um 16h42

Über diesen Blog

  • : Securityblog von The Doorman -- der Türsteher oder Security
  • Securityblog von The Doorman -- der Türsteher oder Security
  • : Fitness Sicherheit Training Security Kampfsport Gastronomie
  • : Das ist ein Blog für Securities, Doormans und sonstige Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe. Hier werden Dinge und Situationen aus einer internationalen Sicherheitsausbildung besprochen. Viele Artikel werden aus den Schulungsunterlagen dem Interessierten Inhalte einer fundierten Ausbildung näher bringen. Es werden auch mit Sicherheit Kritische Worte gegen übliche Vorgehensweisen und Handlungen vorkommen. Auch wird sicher die Situation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besprochen. […]
  • Diesen Blog empfehlen
  • Zurück zur Startseite
  • Kontakt

Blog erstellen

Feeds

  • Feed RSS 2.0
  • Feed ATOM 1.0
  • Feed RSS 2.0
Erstellen Sie einen Blog auf OverBlog - Kontakt - Nutzungsbedingungen - Werbung - Missbrauch melden - Impressum - Artikel mit den meisten Kommentaren